Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam Deutschland ist als Abteilung der PlanUp GmbH auf die berufliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten spezialisiert. Hierbei beraten und betreuen wir langfristig und vertrauensvoll vom Medizinstudenten bis zum Chefarzt sowie zur Niederlassung alle Deine Anliegen. Dabei stehst Du stets im Mittelpunkt.
Das Wichtigste rund um Deine Mitgliedschaft in der Ärztekammer kurz und bündig.
Du hast Deine Approbation erfolgreich beantragt und nun vorliegen. Nun bist Du Ärztin bzw. Arzt. Jedoch löst dieser Status prompt die nächsten Verpflichtungen aus. Eine davon ist Deine Meldepflicht bei der Ärztekammer. Damit auch hierbei alles reibungslos abläuft und Du den Überblick behältst, stellen wir Dir unsere nachfolgenden Informationen zur Verfügung.
In unserer Übersicht findest Du die Wichtigsten Infos und Tipps rund um die Ärztekammer: Wir leiten Dich durch alle „W-Fragen“: Was ist die Ärztekammer, was tut sie und Warum wirst Du überhaupt Mitglied und Wer, also welche Ärztekammer ist für Dich zuständig und Wie geht das eigentlich mit der Beantragung der Mitgliedschaft. Wann kannst Du Dich frühestens bei der Kammer melden und bis wann solltest Du es spätestens erledigt haben.
Direktlinks:
+ Wer ist die Ärztekammer, Warum meldest Du Dich dort an und was sind die Aufgaben
+ Wann beantragst Du die Mitgliedschaft und welche Fristen gilt es zu beachten
+ Wo bzw. welche Ärztekammer ist eigentlich für mich zuständig
+ Wie geht das mit der Anmeldung
+ Unsere Experten-Tipps für Dich
Ich bin Michael Strätling
"Seit knapp 20 Jahren berate ich Ärzte und Ärztinnen vom Medizinstudium bis in die eigene Niederlassung. Hierbei ist es mir ein Anliegen die Berufsberatung unabhängig vom Abschluss von Versicherungen anzubieten. Mit unserem modernen Ansatz bieten wir ein nachhaltiges und schlüssiges Konzept, welches den/die Mandant*in stets im Fokus hat."
Wer ist die Ärztekammer, warum meldest Du Dich dort an und was sind die Aufgaben und Funktionen der Kammer?
Einordnung & Abgrenzung:
Die Ärztekammern stellen die Selbstverwaltung der Mediziner in Deutschland. Die Landesärztekammern gliedern sich nach den 16 Bundesländern außer in NRW mit Westfalen-Lippe & Nordrhein als separate Kammern.
Im Außenverhältnis vertreten die Ärztekammern die Interessen der Ärzteschaft gegenüber politischen Institutionen, Behörden und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren und gesundheitspolitischen Diskussionen. Gegenüber Patient:innen benennen die Landesärztekammern zudem Gutachter und Schlichtungsstellen bei medizinischen Streitfällen und Beschwerden von Patient:innen.
Im Innenverhältnis stellen die Kammern sozusagen „die Qualitätssicherung der Ärzteschaft“ indem sie die Einhaltung der berufsrechtlichen Regelungen und setzen Berufsordnungen überwachen, insbes. die Weiterbildungsordnungen sowie die Fortbildungsthematik organisieren & verwalten, die Ethikkommission stellen; und Dich auch zu z.B. berufsbezogenen, rechtlichen und berufsethischen Fragen beraten. Auch organisieren sie u.a. die Ausbildung der MFA, etc.
Im Alltag wird in der Regel die Zuständigkeit der Ärztekammern für die Weiterbildungsordnung und damit die Facharztanerkennung sowie die Fortbildungsthematik am präsentesten für Dich sein.
Die Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der Summe der Landesärztekammern zentral supervisierend tätig und stellt z.B. die Muster-Weiterbildungsordnung. Letztlich ist die Mitgliedschaft verpflichtend, sodass die Frage nach dem „Warum werde ich Mitglied“ sich neben den o.g. Funktionen auch durch der Pflichtmitgliedschaft beantwortet.
Approbation, Ärztekammer, Arztausweis, DRV, ärztliche Haftung: Erfahre, was wann wirklich wichtig wird.
Du befindest Dich in Deinem Medizinstudium oder stehst kurz vor Deinem Berufsbeginn und fragst Dich, was wann wirklich wichtig wird? Keine Sorge. Mit diesem Jobstart-Guide findest Du alle Antworten auf Deine Fragen im Überblick.
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Wann beantragst Du die Mitgliedschaft und welche Fristen gilt es zu beachten?
Die Anmeldung bzw. Meldung bei der zuständigen Ärztekammer ist Pflicht binnen eines Monats bzw. innerhalb von vier Wochen ab dem Erhalt der Approbation.
Hierbei gilt: So lange Du noch auf der Stellensuche bist, oder z.B. schon qua Approbation Ärztin bzw. Arzt bist, jedoch noch nicht ärztlich tätig wirst: Melde Dich bei Deiner zuständigen Ärztekammer und schildere kurz die Situation. Die Ärztekammer entscheidet dann, ob Du schon Mitglied werden sollst oder erst mit Aufnahme Deiner ärztlichen Tätigkeit.
Tipp: Auch bei einem Wechsel des Bundeslandes bzw. einer Unterbrechung Deiner ärztlichen Tätigkeit melde Dich zumindest immer einmal kurz per Mail oder telefonisch bei Deiner Ärztekammer und erfrage das weitere Vorgehen. Oft reicht die Meldung als solche sogar schon aus.
Wo bzw. welche Ärztekammer ist eigentlich für Dich zuständig?
Hier gibt es zwei anzuwendende Grundsätze:
1. Das Arbeitsstättenprinzip: Die Pflichtmitgliedschaft besteht für die Ärztekammer in deren Zuständigkeitsbereich Du Deine ärztliche (Haupt-) Tätigkeit ausübst.
2. Wohnstättenprinzip: Übst Du keine ärztliche Tätigkeit aus, oder bist freiberuflich Tätigkeit z.B. an mehreren unterschiedlichen und wechselnden Orten, so bestimmt die Kammer des Wohnortes, ob eine Pflichtmitgliedschaft vorliegt. Bei freiberuflicher Tätigkeit wirst Du in der Regel Mitglied in der für Deinen Wohnsitz zuständigen Ärztekammer sein.
Beachte: Die genauen Anforderungen weichen je nach Behörde voneinander ab. Prüfe daher bitte stets nochmal genau, welche Fristen, Dokumente und exakten Anforderungen bei Deiner zuständigen Behörde für Dich verbindlich gelten.
Wie geht das mit der Anmeldung?
Der Online-Meldebogen der Bundesärztekammer ist jeweils auf den Webseiten aller deutschen Kammern (außer Bayern) verlinkt. Gehe am besten über die Website Deiner zuständigen Landesärztekammer, dann wird diese durch die Verlinkung direkt korrekt hinterlegt bzw. im Online-Meldebogen vor-ausgefüllt.
Den Bogen kannst Du online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben im Original an die zuständige Ärztekammer schicken. Am besten sendest Du ihn kurz per Mail an Deine Ärztekammer, oft wird dies auch akzeptiert. Auch die persönliche Einreichung kann je nach Situation sinnvoll sein.
Beachte hierbei auch die von der jeweiligen Ärztekammer für die Anmeldung geforderten Unterlagen, diese variieren etwas, typische Beispiele sind: Approbationsurkunde, Personalausweis, ggf. Arbeitsvertrag, oft Lebenslauf. Bei späteren Ummeldungen kommen meist noch die Nachweise über bisherige Mitgliedschaften, ärztliche Tätigkeiten sowie ggf. absolvierte Weiterbildung(en) und die Fortbildungszeiten hinzu.
Sonderfall Bayern: Die Bayerische-Landes-Ärzte-Kammer (BLAEK) hat einen klassischen pdf-Meldebogen online. Diesen kannst Du heruntergeladen und dann das beschreibbare pdf ausfüllen und ebenfalls postalisch im Original an die BLAEK schicken.
Unsere Experten-Tipps für Dich
Zur Ermittlung des Kammerbeitrags:
"Die Ärztekammern erheben jährlich die Daten zur Beitragsermittlung, also Deine Einkünfte, sowohl aus Deiner angestellten ärztlichen Tätigkeit als auch aus Deinen freiberuflichen Tätigkeiten. Hierzu erhältst Du ein Anschreiben bzw. Meldebogen, in Nordrhein z.B. das sogenannte „Einstufungsformular“. Die Ärztekammern möchten „im Sinne aller ordentlich zahlenden Mitglieder“ sicherstellen, dass sich „niemand um den Beitrag drückt“. So erhebt z.B. die Ärztekammer Nordrhein bei nicht-Vorliegen der Meldung bis zum 31.3. des Kalenderjahres per Beitragsbescheid den Höchstbeitrag, welcher mit Zugang des Veranlagungsbescheides dann auch direkt fällig wird.
Kurzum: Achte stets darauf, Deine Meldung ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erledigen, um dies zu vermeiden. Sollte es doch mal passieren und Du erhältst einen solchen Beitragsbescheid:
1. Keine Panik ;-)
2. Trete sofort mit der Ärztekammer in Kontakt, entschuldige Dich und gehe mit den für Dich zuständigen Sachbearbeiter:innen in den Dialog, was nun genau benötigt wird, damit der Bescheid direkt korrigiert werden kann - und reiche diese Unterlagen und Informationen sofort ein bzw. nach.
Zur Anmeldung – insbesondere wenn Du woanders wohnst und oder arbeiten wirst als dort, wo Du Deine Approbation erhalten hast:
Wenn Du z.B. in Ulm studiert und Deine Approbation somit in Stuttgart erhalten hast (beides BaWü), aber in Neu-Ulm wohnst (Bayern), und zeitnah in Hannover Deine erste Stelle als Ärzt:in beginnst (Niedersachsen), dann maile Deinen Anmeldebogen für Niedersachsen (Arbeitsstättenprinzip) auch kurz an Bayern und an BaWü mit einem Zweizeiler sinngemäß:
„Ich habe in Ihrem Kammerbezirk absolviert bzw. gewohnt, wohne und arbeite aber nun bald in Niedersachsen, deshalb melde ich mich direkt dort an – passt das so für Sie liebe ÄK BaWü bzw. Bayern?“ (hier nur sinngemäß zur Verdeutlichung). Sonst kann es ggf. passieren, dass (in diesem Beispiel) Bayern und BaWü an Dich herantreten und Deine Nicht-Anmeldung anmahnen." (Tobias Denzel)