Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam Deutschland ist als Abteilung der PlanUp GmbH auf die berufliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten spezialisiert. Hierbei beraten und betreuen wir langfristig und vertrauensvoll vom Medizinstudenten bis zum Chefarzt sowie zur Niederlassung alle Deine Anliegen. Dabei stehst Du stets im Mittelpunkt.
Berufshaftpflicht für Ärzte / Ärztinnen – alle Infos
Als Arzt oder Ärztin trägst Du eine immens hohe Verantwortung und solltest daher besonders gut versichert sein. Doch genügt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen? Mit welchen Kosten muss man rechnen und was muss bei der Auswahl der Versicherung beachtet werden? Wir haben alle wichtigen Infos zum Thema für Dich zusammengefasst.
In Deiner ärztlichen Laufbahn begleitet Dich Deine ärztliche berufliche Haftung ein Leben lang, so sagt schon §21 der Musterberufsordnung der Ärzte aus: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ Und das betrifft auch die Erste Hilfe oder z.B. Nachbarschaftshilfe – und das ein Leben lang.
Ich bin Michael Strätling
"Seit knapp 20 Jahren berate ich Ärzte und Ärztinnen vom Medizinstudium bis in die eigene Niederlassung. Hierbei ist es mir ein Anliegen die Berufsberatung unabhängig vom Abschluss von Versicherungen anzubieten. Mit unserem modernen Ansatz bieten wir ein nachhaltiges und schlüssiges Konzept, welches den/die Mandant*in stets im Fokus hat."
Abgrenzung:
Das Spektrum möglicher Rechtswege umfasst das Zivil- und Strafrecht ebenso wie das Standesrecht. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt im Kern lediglich das Zivilrecht ab.
Standes- und Strafrecht hingegen werden primär durch das Thema der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Im folgenden Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit dem Schwerpunktthema der beruflichen Haftung. Für den Themenkomplex rund um Standes- und Strafrecht, sowie der damit verbundenen Rechtsschutzversicherung klicke hier.
Bedarf
Bei der Analyse der drei grundlegenden Bedarfsmomente – Restrisiko, Freiberuf & Anstellung – sowie der Bewertung der Produktlösungen der Versicherer, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1. Das sogenannte kleine gelegentlich außerdienstliche ärztlich Restrisiko:
Hiermit wird oft der kleinste immanent gegebene Risikoumfang für jede approbierte Ärztin bzw. Arzt umschrieben: Erste-Hilfe-Leistungen z.B. am Unfallort, sowie Freundeskreisbehandlung & Nachbarschaftshilfe. Dieses Risiko muss gemäß s.o. §21 MBO jede Ärztin und jeder Arzt versichern, solange sie eine Approbation innehaben, denn im Rahmen der Erste-Hilfe-Leistung muss jeder Mensch im Bedarfsfalle tätig werden und approbierte Ärztinnen bzw. Ärzte sind in dieser Situation automatisch in Ihrer Funktion im Rahmen der Erfüllung ihrer Garantenstellung.
2. Tätigkeit als angestellte Ärztin bzw. Arzt in Klinik, Praxis oder MVZ:
Bei der Absicherung für die Tätigkeit in der Anstellung ist eine zusätzliche Besonderheit a priori zu beachten: Die Frage „Brauche ich überhaupt einen eigenen Schutz – oder sichert mein Arbeitgeber mich ab?“ Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jedoch schwanken Umfang und Güte der Absicherungen bei Kliniken, Praxen und Medizinischen-Versorgungs-Zentren teils gravierend, sodass residuale Risiken in erheblichem Maße bei den behandelnden Ärzt:innen verbleiben können. Weiter unten haben wir die wichtigsten Ausschlüsse nochmals für Dich aufgeführt.
Daher ist der erste Schritt im Rahmen der Bedarfsanalyse im Anstellungsverhältnis stets die Klärung des bestehenden Schutzes über den Arbeitgeber – denn nur was hier fehlt, fließt im folgenden Schritt überhaupt in die weitere Betrachtung ein.
Cave: Gerade das kleine Restrisiko gilt es lebenslang lückenlos zu versichern. Eine Absicherung über den Arbeitgeber greift jedoch nur für die Dauer der Beschäftigung! So tappen viele Ärztinnen und Ärzte zwischen zwei Stellen, aber auch in Auszeiten wie Elternzeiten in Deckungslücken! Stelle also, gerade wenn Du Dich für die Dauer Deiner Anstellung für die Absicherung nur über die Klinik entschieden hast, sicher, dass in Zeiten ohne Arbeitgeber Dein jeweiliges tatsächliches Risiko abgesichert ist!
3. Freiberufliche Tätigkeiten:
Freiberufliche Tätigkeiten können alles sein, von perspektivisch der eigenen Praxis über klassische nebenberufliche ärztliche Tätigkeiten, wie freiberuflich ausgeübte und abgerechnete notärztliche Tätigkeiten oder z.B. intensivmedizinische Überführungen, leihärztliche bzw. honorarärztliche Tätigkeiten wie einzelne Dienste in Kliniken oder auch Praxisvertretungen, um nur einige häufige Beispiele zu nennen. Diese Tätigkeiten sind stehts vor ihrer Aufnahme zu evaluieren und müssen persönlich abgesichert werden. Bestimmte Tätigkeiten versichern manche Versicherer teils gar nicht oder nur sehr eingeschränkt, insbesondere im Bereich der nicht medizinisch indizierten Tätigkeiten. Die versicherbaren Risiken werden zudem je nach Anbieter sehr unterschiedlich bewertet. Gerade im Bereich der freiberuflichen Tätigkeiten ist eine intensive „Anamnese“ der Bedarfssituation aufgrund ihrer Komplexität somit essenziell, um sowohl geeignete Anbieter als auch einen wirklich passenden Deckungsumfang herausfiltern zu können.
Exkurs zum sogenannten "Großen Restrisiko" – Hilfreicher Tipp:
Hierbei handelt es sich um ein „Hilfskonstrukt“ in Form eines Deckungs-Pakets, das einige Versicherer anbieten. Hier sei nur die Logik dahinter grob umrissen.
Die Idee ist – bei hauptsächlich angestellter ärztlicher Tätigkeit – für parallel nur gelegentlich ausgeübte freiberufliche Tätigkeiten eine organisatorisch schlanke und günstige Absicherung sicherzustellen. Damit vermeiden die Versicherungen, bildlich gesprochen „für jeden einzelnen Notarztdienst händisch einen Baustein zubuchen zu müssen“. Typische Beispiele der im Großen Restrisiko hinterlegten Pauschaldeckungen, sind gelegentliche Blutabnahmen, gelegentliche Leichenschauen, gelegentliche Notarztdienste, gelegentliche Praxisvertretungen etc. – wobei das Wort „gelegentlich“ von den Versicherern und auch innerhalb der Tarife für die verschiedenen Risiken unterschiedlich definiert wird. Typisch sind z. B. 50 bis 75 Dienste, Einsätze, Tage, etc. im Jahr für das jeweilige Risikomoment.
Zwischenfazit:
Mache Dich also unbedingt rechtzeitig vor der Aufnahme einer jeden ärztlichen Tätigkeit – besonders bei freiberuflichen Tätigkeiten – vor allem über Deinen Bedarf schlau! Eine professionelle Beratung kann Dir helfen, weder Deckunglücken zu riskieren noch zu viel zu bezahlen, z.B. durch das Übersehen einer Möglichkeit für einen Großen-Restrisikotarif.
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Absicherung
Im zweiten Schritt befassen wir uns nun mit den Absicherungsmöglichkeiten. Um auch den Fragestellungen von Standes- und Strafrecht gerecht zu werden, stellen wir im Weiteren die nachfolgende Frage: Genügt eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen? Mit welchen Kosten muss man rechnen und was muss bei der Auswahl der Versicherung beachtet werden? Greift die Versicherung in allen Fällen? Wie viel kostet die Versicherung und was solltest Du bei der Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung beachten?
Greift die Versicherung in allen Fällen?
Wie eingangs erwähnt, ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen in Deutschland gemäß §21 der Musterberufsordnung der Ärzte standesrechtlich grundsätzlich vorgeschrieben. Ziel sollte aus unserer Sicht jedoch nicht die bloße Pflichterfüllung sein, sondern im Optimalfall schützt die Berufshaftpflicht Dich auch wirklich effektiv vor finanziellen Folgen, falls Du einen Fehler begehen oder vorgeworfen bekommen solltest. Doch was muss gegeben sein, damit die Versicherung auch wirklich in allen Fällen greift?
Betrachten wir 6 Aspekte, bei denen Deine Berufshaftpflichtversicherung potenziell nicht greift:
Cave: Ein konkretes Bedarfsmoment für eine eigene Absicherung, welches aus den Deckungslücken vieler Arbeitgeber-Absicherungen resultiert, ist ein oftmals lückenhafter Schutz eben dieser Absicherungen der Kliniken und Praxen:
Michael Strätling - Leitung Ärzteberatung & Niederlassungsmanagement beim Ärzteberaterteam und bei PlanUp hierzu:
„Viele ärztliche Kollegen und Kolleginnen gehen davon aus, dass die Absicherung über die Klinik stets ausreichend gegeben ist. Die Erfahrungen aus unseren laufenden Prüfungen zeigen jedoch, dass die Tarife einer Vielzahl der Kliniken und Praxen erhebliche Ausschlüsse, Selbstbehalte und Möglichkeiten zum Regress beinhalten.“
1. Ausschlüsse
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann bestimmte Risiken oder medizinische Verfahren ausschließen. Bei unzureichender Prüfung und Beratung wird das im schlimmsten Fall erst im Rahmen eines Schadenfalles evident. Wir empfehlen deshalb eine Beratung bei einem unserer Experten oder Expertinnen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle für Dich relevanten Aspekte in Deiner Berufshaftpflichtversicherungabgedeckt sind. Typische Beispiele sind hier: Schäden am Eigentum der Klinik, Off-Label- oder Compassionate-Use, aber auch die Absicherung nur der einfachen Fahrlässigkeit und damit der implizite Ausschluss der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzvorwurfes.
2. Vorsatz
Sollte ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt werden, so kann die Berufshaftpflichtversicherung in bestimmten Fällen nicht greifen. Dein Schutz sollte aber zumindest eine Schadenprüfungs- und Abwehr-Funktion beinhalten, um Dir eine Chance zu geben, den Vorsatzvorwurf auszuräumen.
3. Fahrlässigkeit
Gerade bei der erwähnten Absicherung durch die Kliniken besteht vielfach kein Versicherungsschutz, wenn Schäden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Deshalb solltest Du immer darauf achten, dass dieser Schutz in Deinem eigenen Tarif vollumfänglich gewährleistet ist.
4. Vertragsverletzung
Solltest Du als Arzt oder Ärztin – auch versehentlich - gegen das Gesetz oder die Bedingungen der Versicherung verstoßen oder z.B. eine Änderungsmeldung einmal missverständlich ausfüllen, so kann es ebenfalls sein, dass Deine Berufshaftpflichtversicherung nicht greift. Dies lösen manche Tarife sehr gut, indem sie mit sogenannten Versehensklauseln in Bezug auf Obliegenheitsverletzungen arbeiten, sowie auch indem sie das versicherte Risiko von der Risikobeschreibung trennen – so kann sichergestellt werden, dass nicht die kleinste Abweichung bzw. Fehler gleich zu einer Exculpationsmöglichkeit des Versicherers führt.
5. Unklare Ursachen
Schwierig wird es, wenn der Schaden nicht direkt auf eine – oder auch Deine - medizinische Behandlung oder Tätigkeit zurückzuführen ist. Achte deshalb darauf, dass Dich Deine Versicherung auch bei der Schadenabwehr unterstützt - auch z.B. bei Klagen gegen mehrere involvierte KollegInnen. Ebenfalls gilt es besonders bei mehreren parallelen (Neben-) Tätigkeiten in der Absicherung ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Gesamtsituation vom Versicherer abgedeckt ist.
6. Was Du tun kannst:
Haftungsprävention durch Dokumentation: Im klinischen Alltag ist die Dokumentation in der Ausführung oft gefühlt erst einmal eine zusätzliche Bürde und ein vermeintlicher Zeitfresser. Dies ändert leider nichts daran, dass Dein bester Schutz stets eine saubere Dokumentation ist, denn auch die beste Versicherung kann Dir nur helfen, wenn sie sich auf harte Fakten stützen kann. So kannst Du tatsächlich jeden Tag selbst das beste aus Deiner Haftpflichtversicherung herausholen, in dem Du so gut als möglich dokumentierst.
Wie viel kostet die Versicherung und was solltest Du bei der Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung beachten:
In Deiner ärztlichen Tätigkeit – auch bereits im Medizinstudium – ist eine auf Dich zugeschnittene und lückenlos passende Berufshaftpflichtabsicherung im Schadenfall absolut kriegsentscheidend. Zusammen mit Deiner Rechtsschutzversicherung bilden die beiden „die Vollkasko für Deine Approbation“. Nur so bist Du in allen Haftungsfragen, egal ob Strafrecht, Standesrecht oder Zivilrecht, optimal abgesichert.
Denn eines ist völlig klar: Die Kosten, die Du im Schadenfall ohne eine passende Berufshaftpflichtversicherung tragen müsstest, stehen in keinem Verhältnis zu den Versicherungskosten selbst.Doch wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung, die wirklich alle notwendigen Aspekte abdeckt? Die ernüchternde Antwort: Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Generell unterscheiden sich die Tarife je nach Risikoprofil.
+ Bist Du stationär und oder ambulant tätig?
+ Bist Du rein konservativ oder auch invasiv bzw. operativ tätig?
+ Bist Du ausschließlich medizinisch indiziert oder auch kosmetisch tätig – ggf. in welchem Umfang?
+ Bist Du ausschließlich angestellt oder auch freiberuflich tätig – ggf. in welchem konkreten Umfang?
+ Welche Fachrichtung bzw. Fachrichtungen, Schwerpunktbezeichnungen- und oder Zusatzbezeichnungen hältst Du und in welchen davon bist Du tätig?
+ Welchen Schutz bieten ggf. Dein bzw. Deine Arbeitgeber bereits, welche Deckungslücken lässt deren Absicherung offen?
+ Wenn Du in der Gynäkologie tätig bist, stellt sich die Frage, ob Du aktive Geburtshilfe leistest oder nicht?
Zusätzlich sollten natürlich Deine individuellen Absicherungswünsche sowie konkret die Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Lass Dich daher gerne von den Experten und Expertinnen unseres Ärzteberater-Teams beraten. Gemeinsam finden wir die beste und kosteneffizienteste Berufshaftpflichtversicherung für Deine Arbeit als Arzt oder Ärztin.
Was bei der Bedarfsermittlung und der anschließenden Auswahl Deiner Berufshaftpflichtversicherung weiterhin eine wichtige Rolle spielt:
Der Schutz über Deinen Arbeitgeber:
Viele gehen davon aus, dass der ohnehin bestehende Schutz über den Arbeitgeber ausreichen würde. Wie auch eingangs erwähnt, fällt viel zu oft erst im Klageverlauf auf, dass die Klinik, die Praxis oder auch der Versicherer sich Regressmöglichkeiten offengehalten haben, die grobe Fahrlässigkeit nicht abgesichert ist, oder auch durch eine hohe Selbstbeteiligung de facto kein Schutz gegeben ist.
Der passende Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang Deiner Berufshaftpflicht sollte immer Deiner derzeitigen ärztlichen Tätigkeit und Deinem Ausbildungsgrad entsprechen, egal ob Du studierst, angestellt, niedergelassen bzw. freiberuflich ärztlich tätig bist oder aktuell gar keine ärztliche Tätigkeit ausübst, jedoch approbiert bist. Besonders bei einem Stellen- oder Statuswechsel sollte unbedingt eine Überprüfung Deiner Berufshaftpflichtversicherung erfolgen, damit Deine Absicherung immer Deinem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Dabei sollten auch wirklich alle Bedarfsmomente berücksichtigt werden. Nutze hierzu auch unseren beispielhaften Fragenkatalog weiter oben bzw. komme gern konkret auf uns zu.
Die passende Deckungssumme:
Deine Berufshaftpflicht sollte eine Mindestabsicherung von 5 Millionen Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beinhalten; in bestimmten Konstellationen und Bedarfssituationen auch mehr. Achte hier vor allem auf Maximierungen z.B. je Schadenfall oder pro Jahr.
Absicherung von grober Fahrlässigkeit und Vorsatzvorwurf:
Gerade für Dich als Arzt bzw. Ärztin sind die Absicherung von grober Fahrlässigkeit und der Schutz bei einem Vorsatzvorwurf unverzichtbar. Dieser Schutz ist nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen selbstverständlich und fehlt vor allem in den Betriebshaftpflichtversicherungen vieler Kliniken. Deine Berufshaftpflicht sollte diese Deckungslücken daher in jedem Fall schließen.
Eine angemessene Versicherungsprämie:
Der Versicherungsmarkt hält gerade für Studierende der Medizin und Ärztinnen sowie Ärzte in Weiterbildung diverse – teils stark rabattierte – Angebote bereit, die viele vor eine Herausforderung stellen: Welche Angebote sind wirklich gut, welche passen genau zum Bedarf und welche sind „einfach nur billig“? Ein anfangs günstiger Sondertarif für ÄrztInnen in Weiterbildung kann später für Dich als Fachärztin oder Facharzt teuer werden oder im worst case einen nicht mehr den passenden und damit ausreichenden Schutz bieten. Daher empfehlen wir, auch unabhängig von einer Änderung Deiner beruflichen Situation, Deinen Schutz regelmäßig im Rahmen einer unabhängigen Beratung überprüfen zu lassen.
Vergleich der Versicherungen:
Uns stehen als freier Makler nahezu alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Tarife zur Verfügung, inkl. der Sondertarife. Um für Dich stets die passende Berufshaftpflichtversicherung zu finden, analysieren wir zunächst Deinen konkreten Bedarf und erstellen regelmäßig umfassende Leistungsvergleiche.
Zur konkreten Umsetzung:
Nach Feststellung Deiner Situation und Deines Bedarfs, gilt es, die passende Absicherung herauszufiltern. Hier sind neben harten Kriterien, wie beispielsweise dem Tarif und dem Bedingungswerk des Versicherers, auch weiche Kriterien wie beispielsweise Erfahrungen aus der Leistungsabwicklung elementare Punkte.
Mögliche Änderungen Deiner beruflichen Tätigkeit sind Deinem Versicherer zwingend und fristgerecht mitzuteilen, damit Deine Absicherung stets auf dem aktuellen und korrekten Absicherungsstand ist. Hier gilt es zum Schutz Deiner Approbation weitsichtig und verantwortungsvoll zu handeln. Weiterführend sind auch im Leistungsfall Obliegenheiten des Versicherers zwingend einzuhalten inkl. Deiner Dokumentationspflichten.
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Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam hält für Dich diverse Sonderkonzepte, wie beispielsweise in den Bereichen Berufshaftpflichtversicherung, Krankenversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung, vom Medizinstudium bis hin zur laufenden ärztlichen Tätigkeit bereit. Hierbei greifen wir auf nahezu den gesamten Finanzmarkt zu und finden die für Dich passende Absicherung.
Gerade in Deiner ärztlichen Tätigkeit ist es besonders wichtig, spezifische Aspekte wie z. B. Deine berufliche Ausrichtung & Fachrichtung im Fokus zu haben und in Deiner Absicherung, neben Themen wie Deiner persönlichen Lebenssituation, zu berücksichtigen. Im möglichen Leistungsfall merkt man sehr schnell, ob alle relevanten Punkte in der Absicherung berücksichtigt wurden. Um auf der sicheren Seite zu sein, prüfen wir daher auch gerne Deine bereits bestehenden Verträge auf Herz und Nieren.