Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam Deutschland ist als Abteilung der PlanUp GmbH auf die berufliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten spezialisiert. Hierbei beraten und betreuen wir langfristig und vertrauensvoll vom Medizinstudenten bis zum Chefarzt sowie zur Niederlassung alle Deine Anliegen. Dabei stehst Du stets im Mittelpunkt.
Dein Berufsbeginn als Arzt / Ärztin in Weiterbildung: Wissenswertes rund um Deinen Arbeitsvertrag und vorherige Hospitation
Du hast Dein Medizinstudium erfolgreich beendet und freust Dich auf Deinen Arbeitsbeginn und Deine medizinische Karriere als Arzt bzw. Ärztin in Weiterbildung.
Nach vielen bürokratischen Hürden, wie beispielsweise Deiner Approbation, Kammeranmeldung, Anmeldung im Ärzteversorgungswerk, Befreiung von der Deutschen Rentenversicherungspflicht, Arztausweis, Weiterbildungsordnung, etc. wird Dir nun nach Deinem erfolgreichen Bewerbungsgespräch ein Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber und ist somit die Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
Bevor Du Deinen Vertrag voller Euphorie einfach unterschreibst, ist es besonders wichtig, Deinen Arbeitsvertrag genau zu lesen und bei Unsicherheiten ggf. durch einen Anwalt auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.
Ich bin Michael Strätling
"Seit knapp 20 Jahren berate ich Ärzte und Ärztinnen vom Medizinstudium bis in die eigene Niederlassung. Hierbei ist es mir ein Anliegen die Berufsberatung unabhängig vom Abschluss von Versicherungen anzubieten. Mit unserem modernen Ansatz bieten wir ein nachhaltiges und schlüssiges Konzept, welches den/die Mandant*in stets im Fokus hat."
Für einen reibungslosen Jobbeginn sind folgende Faktoren besonders wichtig.
… nimm Dir ausreichend Zeit, um Deinen Arbeitsvertrag eingehend zu prüfen
Arbeitsvertrag verstehen:
Es ist wichtig, dass Du Deinen Arbeitsvertrag und die Vertragsinhalte verstehst. Markiere Dir Unklarheiten oder Fragen und bespreche diese anschließend mit Deinen künftigen Arbeitgeber. Bei Bedarf kannst Du auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Je nach Fragestellung kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein. Wundere Dich nicht, dass Dein Arbeitsvertrag insbesondere in der stationären Versorgung unter Umständen nur wenige Seiten lang ist und auf diverse Rahmen- und Tarifverträge verweist – Dies ist im Grunde die größte Schwierigkeit für viele Berufsstarter. Dabei sind die Tarifverträge (fast) alle im Internet frei verfügbar, nur in den seltensten Fällen muss Du Dir diese entweder von der Klinik aushändigen lassen oder kannst sie ausschließlich im Intranet der Klinik einsehen. Die Recherche dieser Punkte verschafft Dir daher umso mehr Klarheit, nimm Dir daher auf jeden Fall die Zeit, die entsprechenden Verweise aus dem Arbeitsvertrag zu recherchieren und zu verstehen. So kannst Du die meisten Rätsel bereits selber lösen und musst nur noch bei kritischen Fragestellungen mit einem Anwalt Rücksprache halten.
Zudem hängt vieles auch davon ab, wie Deine Klinik und Abteilung die Dinge im Alltag leben. Nutze daher auch die Hospitation, um mit Deinen zukünftigen (assistenzärztlichen) Kolleginnen und Kollegen in den Dialog zu gehen, wie z.B. einer Opt-Out-Regelung im Hause umgegangen wird – hier gibt es Klauseln, vor denen Anwälte warnen, die aber in manchem Hause wiederum sehr mitarbeiterfreundlich umgesetzt werden – und leider eben auch umgekehrt.
Die Hospitation vielfältig nutzen:
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages empfiehlt sich vielfach eine Hospitation, wenn Du die Abteilung nicht ohnehin schon gerade erst z.B. in einem PJ-Tertial kennengelernt hast. Solltest Du in Deiner Wunschklinik bereits in einer anderen Abteilung gewesen sein, oder „Deine“ Abteilung z.B. vor längerer Zeit im Rahmen einer Famulatur kennengelernt haben, so kann eine aktuelle Hospitation dennoch sinnvoll sein, da sich in der Zwischenzeit vieles geändert haben kann und Du innerhalb der Häuser meist nicht ohne Weiteres von einer Abteilung auf die Andere schließen kannst.
Durch die Hospitation kommst Du – anders als in der kurzen Phase eines Vorstellungsgesprächs – mit vielen Deiner möglichen zukünftigen Kollegen und Kolleginnen in Kontakt und dies auch über einen längeren Zeitraum und auch außerhalb der Modellsituation des Vorstellungsgespräches. So erhältst Du schnell einen wesentlich tieferen und breiteren Überblick über viele relevante Themen und kannst die Arbeitsatmosphäre und das konkrete Arbeiten real erleben und erfahren. Hinzu kommt, dass Du, z.B. in gemeinsamen Pausen, viel mehr Raum hast, Deine Fragen zu stellen und sich zudem aus den Gesprächen heraus noch viel mehr Fragen direkt ergeben, die sonst möglicherweise erst mitten im Arbeitsalltag auffallen würden. Dies alles wird Dir auf dem Weg zu einer fundierten Entscheidung für Deine erste Arbeitsstelle enorm helfen.
Gehalt, Fördergelder & Drittmittelstellen richtig einordnen:
Dein Gehalt zahlt in den meisten Fällen ganz klassisch die Klinik, die Praxis oder das MVZ. Manchmal wird auch die Trägergesellschaft benannt – auch dies ist meist gut zuzuordnen. Auf den ersten Blick kann es jedoch verwirren, wenn Fördergelder für die Gehaltszahlung eingesetzt werden: Meist passiert zwar auch dies eher im Hintergrund, jedoch ist es auch möglich, dass in bestimmten Fällen und Konstellationen über das Konstrukt „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ gearbeitet wird bzw. dass sogenannte Drittmittelstellen genutzt werden. Lass Dich hiervon nicht verwirren und frage im Zweifel lieber nochmal nach. Gehe hierbei sensibel vor und gehe konkret auf die Personen zu, welche das Thema Förderung mit Dir besprochen haben.
Die Spielräume bei Eingruppierung und Vergütung wenn möglich nutzen:
Zum Berufsbeginn als Ärztin bzw. Arzt in Weiterbildung wirst Du als Erstjahresassistent bzw. Assistentin in aller Regel in die sogenannte Entgeltgruppe 1 eingestuft. Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es in fast allen Fällen die sogenannten Erfahrungsstufen. Im ersten Jahr Deiner Assistenzzeit startest Du entsprechend üblicherweise in Erfahrungsstufe 1. Manche Arbeitgeber sind hier jedoch kulant, sodass sie Dich aufgrund Deiner Erfahrungen und Kenntnisse bereits im ersten Jahr in die Erfahrungsstufe 2 eingruppieren oder Dir weitere bzw. andere Zusatzleistungen (z.B. Fortbildungsmöglichkeiten) gewähren. Dies tritt vor allem Dingen ein, wenn Du bereits ein PJ-Tertial oder sogar das gesamte Praktische Jahr in dem Haus absolviert hast. Hier gilt das Motto „fragen kostet nichts“: Nicht alle Arbeitgeber erwähnen ungefragt, dass sie hierfür durchaus offen sind.
Arbeitgeber und Weiterbildung – wissen, worauf es ankommt:
Das Wichtigste ist, dass Du Dir sicher sein kannst, dass die Klinik bzw. Dein Arbeitgeber über eine gültige und vom zeitlichen und inhaltlichen Umfang her ausreichende Weiterbildungsbefugnis bzw. Weiterbildungsermächtigung verfügen. Die Weiterbildungsbefugnis ist zeitlich begrenzt und muss von Deinem Arbeitgeber regelmäßig aktualisiert werden. Da die Weiterbildungsermächtigungen von den Landesärztekammern vergeben werden, informierst Du Dich am besten direkt dort. Einige Ärztekammern haben hierzu sogar tolle Tools bzw. Übersichten auf Ihren Internetseiten. Im Zweifel geh auf Nummer sicher und rufe lieber einmal zu viel als einmal zu wenig bei Deiner zuständigen Ärztekammer an und lasse Dich direkt von den zuständigen Mitarbeiter:innen dort beraten bzw. aufklären.
Solltest Du eine Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitstelle anstreben, so sind weitere Punkte zu beachten:
Die Weiterbildungszeit gemäß Weiterbildungsordnung bezieht sich grundsätzlich auf Vollzeitstellen. Sobald Du Deine Weiterbildung in Teilzeit absolvierst, verlängert sich diese in aller Regel umgekehrt proportional zur prozentualen Teilzeit, also bei einer 75% Stelle wäre es 1,5 mal so lang und bei 50% entsprechend doppelt so lang.
Auch gibt es verschiedene Grenzen: Zum einen wird eine Weiterbildung unterhalb einer 50%-Tätigkeit regelhaft nicht anerkannt und zum anderen bestehen Fristen bzw. „Verfallsdaten“, die die Dauer der Gültigkeit der erworbenen Inhalte definieren.
Daher gilt, gerade wenn Du Deine Weiterbildung in Teilzeit absolvieren möchtest, der oben erwähnte Grundsatz „lieber auf Nummer sicher und einmal mehr bei der Ärztekammer recherchiert bzw. nachgefragt“!
So geht Dir im Zweifel keine Weiterbildungszeit durch eine fehlende Anrechenbarkeit verloren.
Berufliche Haftung und Absicherung gleich richtig machen:
Zu Berufshaftpflicht & Rechtschutzversicherung:
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen „hinreichenden“ Berufshaftpflichtschutz vorzuhalten. Die Güte dieser Berufshaftpflichtversicherungen unterscheidet sich jedoch teils gravierend. Vor allem die Trennschärfe zwischen Zivilrecht, Strafrecht, Standesrecht und Regressen ist besonders zu beachten. Weitere Informationen findest Du hier.
Tipp: Der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung hat zudem den schönen Nebeneffekt, dass Du bei rechtlichen Fragen zum Arbeitsvertrag bei manchem sehr gutem und kulantem Versicherer die Rechts-Beratungs-Hotline für die letzten verbleibenden Fragen zu Deinem Arbeitsvertrag kontaktieren kannst und somit möglicherweise „für manche Kleinigkeit“ nicht unbedingt direkt einen Termin beim Anwalt vor Ort benötigst.
Für alle rechtlichen Fragestellungen solltest Du bei Bedarf einen Anwalt, ggf. über Deine Rechtsschutzversicherung, einschalten. Unsere Beratung stellt somit keine Rechtsberatung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen und bezieht sich lediglich auf die ärztlichen beruflichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
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