Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam Deutschland ist als Abteilung der PlanUp GmbH auf die berufliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten spezialisiert. Hierbei beraten und betreuen wir langfristig und vertrauensvoll vom Medizinstudenten bis zum Chefarzt sowie zur Niederlassung alle Deine Anliegen. Dabei stehst Du stets im Mittelpunkt.
Was bringt der (analoge) Arztausweis?
Du hast Deine Approbation erfolgreich beantragt und nun vorliegen. Nun bist Du Ärztin bzw. Arzt – Glückwunsch!
Falls nicht: Klicke unbedingt auch hier!
Deine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist auch schon aktiv – super.
Falls nicht:: Klicke auf jeden Fall auch hier!
Du hast Dich bereits in der Ärztekammer angemeldet – sehr gut.
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Jetzt kann es losgehen? Okay, wenn Du die obigen Punkte schon erledigt hast, dann hast Du es wirklich schon fast geschafft :)
Da in Deutschland keine Arzt-Ausweispflicht besteht, gehört dieses Thema nicht zu den „Pflicht-Themen, die unbedingt zum Berufsstart erledigt sein müssen“ und so geht dieses Thema nur allzu leicht unter. Damit Du bald auch Deinen Arztausweis in Händen hältst und rund um die Beantragung alles reibungslos abläuft, schau Dir unseren nachfolgenden Überblick hierzu am besten gleich an.
Es gibt den analogen Arztausweis – hier behandelt – und den eHBA, den elektronischen-Heil-Berufe-Ausweis! Schaue Dir auf jeden Fall auch unsere Infos zum eHBA an – hier ist die Abgrenzung absolut wichtig!
In der vorliegenden Übersicht findest Du die wichtigsten Infos und Tipps rund um den analogen Arztausweis: Wir leiten Dich durch alle „W-Fragen“: Was ist der analoge Arztausweis überhaupt und welche Funktionen hat er? Warumbeantragst Du diesen, wenn es doch keine Ausweispflicht gibt? Wer stellt ihn aus, Wie erfolgt die Beantragung und Wann wirst Du ihn in Händen halten bzw. anders formuliert wie lange dauert der Heilberufeausweis in der Beantragung?
Hierbei gehen wir auch auf viele häufig gestellte Fragen ein wie: Kann ich mit dem Arztausweis Medikamente ohne Rezept kaufen? Wo gilt der deutsche Arztausweis? Wie weist man sich als Arzt bzw. als Ärztin aus? Was kann der eHBA, was der analoge Arztausweis nicht kann? Wer bekommt den Heilberufeausweis, wer den analogen Arztausweis?
Ich bin Michael Strätling
"Seit knapp 20 Jahren berate ich Ärzte und Ärztinnen vom Medizinstudium bis in die eigene Niederlassung. Hierbei ist es mir ein Anliegen die Berufsberatung unabhängig vom Abschluss von Versicherungen anzubieten. Mit unserem modernen Ansatz bieten wir ein nachhaltiges und schlüssiges Konzept, welches den/die Mandant*in stets im Fokus hat."
Was ist der analoge Arztausweis, welche Funktionen hat er und warum sollte ich ihn überhaupt beantragen?
Einordnung & Abgrenzung:
Es gibt den analogen Arztausweis, den eHBA und den elektronischen Heil-Berufe-Ausweis! Der analoge Arztausweis ist so groß wie eine Kreditkarte, hat ein Lichtbild, sowie grundlegende Infos zum Träger und zudem einen QR-Code auf der Rückseite.
Grundsätzlich ist der Name Programm: Der analoge Arztausweis dient als physischer Ausweis dazu, dass Du als Träger*in Deine berufliche Qualifikation und Deine Berechtigung zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nachweisen kannst. Es besteht in Deutschland zwar keine Arzt-Ausweis-Pflicht, es ist aber sehr empfehlenswert, sich „im Ernstfall“ als Ärzt:in ausweisen zu können, sowie in der Apotheke im Zweifel schnell und unkompliziert Medikamente zu bekommen. Der oben erwähnte QR-Code auf der Rückseite kann zudem genutzt werden, um Dich z.B. bei Fortbildungen bequem und unkompliziert vor Ort anmelden zu können.
Wo erhalte ich den Arztausweis? Wer stellt den Arztausweis aus?
Der analoge Arztausweis wird von den Landesärztekammern ausgestellt.
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Wann beantrage ich den Arztausweis und auf welchem Wege?
Online:
Nach Anmeldung in der Ärztekammer erhältst Du „ähnlich wie bei einer Kontoeröffnung“ Deine Zugangsdaten für das Intranet der Ärztekammer mit u.a. Pin, Tan-Liste, etc.! Sobald der Intranet-Zugang besteht, kannst Du Dich im Intranet Deiner Landesärztekammer anmelden und den analogen Arztausweis dort beantragen.
In der Regel findet sich dort ein Reiter bzw. Link „Arztausweis beantragen“. Diese Links finden sich bei den meisten Ärztekammern nur im Intranet und nicht auf den öffentlich zugänglichen Internetseiten, wodurch Du erst den Zugang zum Intranet abwarten musst. Unter dem Link sind zum Abgleich meist nochmal Deine persönlichen Daten anzugeben und teils Dokumente und Nachweise, wie Dein Personalausweis, Deine Approbationsurkunde, sowie in jedem Falle das Foto für den Arztausweis hochzuladen. Danach musst Du entweder nur „Beantragen“ klicken oder das Formular z.B. noch per Mail an die Kammer schicken.
Der Arztausweis wird regelhaft binnen wenigen Wochen bei Dir im Briefkasten ankommen.
Vor Ort:
Neben dem oben genannten Weg, besteht bei einigen Ärztekammern weiterhin die Möglichkeit, den Arztausweis vor Ort in einer der Bezirksstellen zu beantragen. Die Bezirksstellen der Ärztekammern sind bildhaft gesprochen wie ein „Bürgerbüro der Ärztekammer“.
Dieser Weg lohnt sich vor allem dann, wenn Du Deinen (ersten) Arztausweis schnell haben möchtest. In diesem Falle wendest Du Dich für einen Termin an Deine nächstgelegene Bezirksstelle, diese vergibt meist einen kombinierten Termin zur Anmeldung in der Kammer und gleichzeitiger Ausstellung des Arztausweises.
Dabei gehen die Sachbearbeiter*innen vor Ort die Anmeldung gemeinsam mit Dir durch und geben Dir die Anmeldeunterlagen für das Intranet, die Etiketten, etc. direkt mit. Da Du damit bereits im System angelegt bist, geht die oder der Sachbearbeiter:in persönlich mit Dir ins System und erstellt den Arztausweis. Du kannst ihn dann direkt mitnehmen. Kläre ggf. vorher ab, wie Du das Lichtbild zur Verfügung stellen sollst, z.B. auf einem USB-Stick mitbringen oder mailen und welche Dokumente Du im Original oder in beglaubigter Kopie mitbringen musst.
Unsere Experten-Tipps für Dich
"Der analoge Arztausweis ist 5 Jahre gültig (Quelle ÄK-Baden-Württemberg 2024).
Thema Medikamente in der Apotheke: Diese sind (mangels eines Rezepts) normalerweise nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar. Manche private Krankenversicherer übernehmen die Kosten in Einzelfällen jedoch auf Kulanz, wenn Du vorher freundlich angefragt hast. Bonmot: Medikamente können mit Arztausweis ohne Rezept erworben werden, jedoch keine BTM ;)
Du kannst mehrere Arztausweise gleichzeitig parallel führen, so z.B. den eHBA „fürs Dienstliche“ und den analogen Arztausweis „immer im Portemonnaie dabeihaben“."
Approbation, Ärztekammer, Arztausweis, DRV, ärztliche Haftung: Erfahre, was wann wirklich wichtig wird.
Du befindest Dich in Deinem Medizinstudium oder stehst kurz vor Deinem Berufsbeginn und fragst Dich, was wann wirklich wichtig wird? Keine Sorge. Mit diesem Jobstart-Guide findest Du alle Antworten auf Deine Fragen im Überblick.
Zur Gültigkeit des Arztausweises in Erste-Hilfe-Situationen – insbesondere international:
Grundsätzlich gilt in praktisch jedem Land, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft in Notfällen Erste Hilfe zu leisten hat. Bei Ärzt:innen gilt dieser Grundsatz im Besonderen. Hierbei ist es meist weniger relevant, ob der Arztausweis eines bestimmten Landes offiziell anerkannt ist, da es primär um die Notwendigkeit der Hilfe und den speziellen medizinischen Sachverstand geht.
Zur Anerkennung in den verschiedenen Ländern:
- EU und des EWR: Da es innerhalb der EU und des EWR es eine grundsätzliche Anerkennung der Qualifikation von Ärztinnen bzw. Ärzten untereinander gibt, wird in diesem Bereich ein deutscher Arztausweis in einer Notfallsituation der Regel als ausreichender Nachweis der ärztlichen Qualifikation akzeptiert. Hier wird man in der Regel auch rechtlich als Ärztin bzw. Arzt behandelt, wenn man in einem Notfall hilft, solange man in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Landesrecht handelt.
- Andere Länder z.B. USA, Australien, Kanada: In vielen nicht-europäischen Ländern, insbesondere in den USA, Kanada und Australien, kann der deutsche Arztausweis nicht als formeller Nachweis der ärztlichen Qualifikation dienen, da diese den deutschen ärztlichen Abschluss nicht als solchen anerkennen: Konkret wäre eine ärztliche Berufsausübung in diesen Ländern auf Basis der deutschen Approbation nicht möglich.
Allerdings wirst Du in einer Erste-Hilfe-Situation oft trotzdem als Helfer anerkannt, wobei deine Handlungen unter das jeweilige Notfall- oder „Good Samaritan“-Gesetz fallen können. Hierbei ist es besonders wichtig zu beachten, dass Du in diesen Ländern in denen Du als Ärztin in dem Sinne nicht lizenziert bist, unter Umständen rechtlichen Risiken ausgesetzt bist, wenn Du über die einfache Erste Hilfe hinaus medizinische Maßnahmen ergreifst.
Achte in diesem Falle also besonders auf zwei Aspekte:- Stelle sicher, dass Du Dich stets im Rahmen von Erste-Hilfe-Maßnahmen bewegst und sorge dafür, dass schnellstmöglich eine „Landes-Ärzt:in“ hinzukommt.
- Schütze Dich zudem rechtzeitig, also a priori durch eine Berufshaftpflichtversicherung, welche für Deine Auslandsaufenthalte passend ist!
- Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Dir jederzeit gern zur Verfügung
- Länder mit speziellen, teils sehr strikten Regulierungen (z.B. Schweiz): Länder wie z.B. die Schweiz haben strikte Regeln bezüglich der Anerkennung ausländischer medizinischer Qualifikationen. In einem Notfall wird jedoch auch hier in der Regel pragmatisch gehandelt, und der deutsche Arztausweis kann als Indiz für Deine Qualifikation angesehen werden. In einer solchen Situation wird oft das lokale Notfallrecht angewendet, das in der Regel Helfern, die in gutem Glauben handeln, rechtlichen Schutz bietet.
Beachte zudem:
Good Samaritan Laws: In vielen Ländern gelten die sogenannten „Good Samaritan Laws“-Gesetze, die Menschen rechtlich schützen, die in Notfällen Hilfe leisten. Diese Gesetze bieten Dir Schutz vor Haftung, solange Deine Hilfeleistung in gutem Glauben und ohne grobe Fahrlässigkeit erfolgt.
Grenzen der Erste Hilfe: Selbst, wenn Dein Arztausweis nicht formell anerkannt ist, wirst Du in den meisten Ländern in Notfallsituationen als Ersthelfer anerkannt, solange Du keine über die einfache Erste Hilfe hinausgehenden Maßnahmen ergreifst, die spezielle lokale Lizenzierungen erfordern könnten.
Sprachbarrieren und Kommunikation: Selbst, wenn Deine medizinische Qualifikation anerkannt wird, können Sprachbarrieren ein Problem darstellen, insbesondere in Ländern, in denen Du die Landessprache nicht sprichst. In solchen Fällen hole Dir, wenn möglich, Hilfe von einer Person, die übersetzen kann – und setzte alles daran, dass schnellstmöglich eine lokale Ärzt:in hinzukommt.
Fazit - Gültigkeit Arztausweis:
Der deutsche Arztausweis wird in den meisten Ländern als Nachweis Deiner ärztlichen Qualifikation in Erste-Hilfe-Situationen anerkannt, insbesondere in der EU und dem EWR. In Ländern mit strikten medizinischen Regulierungen solltest Du Dich auf die Rolle eines Ersthelfers beschränken und das lokale Recht beachten. Die „Good Samaritan-Laws“ bieten Dir wiederum in vielen Ländern einen gewissen Schutz, solange Du in gutem Glauben und nach bestem Wissen und Gewissen handelst. Du solltest so oder so rechtzeitig vor einem geplanten Auslandsaufenthalt sicherstellen, dass Du über einen ausreichenden und vor allem passenden Schutz über Deine Berufshaftpflichtversicherung verfügst.
Die genauen Anforderungen weichen je nach Behörde voneinander ab und können sich im Laufe der Zeit ändern. Prüfe daher bitte stets nochmal genau, welche Fristen, Dokumente und exakten Anforderungen bei Deiner zuständigen Behörde für Dich verbindlich gelten.