Das Ärzteberaterteam
Das Ärzteberaterteam Deutschland ist als Abteilung der PlanUp GmbH auf die berufliche und wirtschaftliche Beratung von Ärzten spezialisiert. Hierbei beraten und betreuen wir langfristig und vertrauensvoll vom Medizinstudenten bis zum Chefarzt sowie zur Niederlassung alle Deine Anliegen. Dabei stehst Du stets im Mittelpunkt.
Die Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland: Folgende Verfahren und wichtige Faktoren solltest Du beachten
Willkommen in Deutschland! Diese Checkliste hilft dir dabei, die wichtigsten Schritte für Deine berufliche Zulassung und einen erfolgreichen Start zu organisieren. Um in Deutschland praktizieren zu dürfen, ist die deutsche Anerkennung der ausländischen ärztlichen Qualifikation elementar. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du bei der Approbation für ausländische Ärzte in Deutschland vorgehst und auf welche wichtigen Aspekte bei der Approbationsprüfung zu achten ist.
Als Ärzteberaterteam arbeiten wir frei und können nahezu alle Versicherer anbieten – ein großer Vorteil, denn so erhältst Du alle wichtigen Absicherungen aus einer Hand. Sowohl innerhalb des Prozesses als auch sobald Du alle Prüfungen abgeschlossen hast und mit Deiner eigenen anerkannten deutschen Approbation arbeiten kannst, benötigst Du verschiedene Absicherungen. Buche gerne einen Beratungstermin bei uns, um die nächsten Schritte zu planen.
Auswahl und Beantragung des für Deine Situation geeigneten Visums:
Als Ärztin bzw. Arzt aus einem Nicht-EU-Staat stehen Dir aktuell primär folgende Visumsmöglichkeiten zur Verfügung:
Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Dieses Visum ermöglicht es Dir, nach Deutschland einzureisen, um die Anerkennung Deiner medizinischen Qualifikation zu beantragen. Während dieses Prozesses kannst Du Dich auf die erforderlichen Prüfungen vorbereiten und an Anpassungslehrgängen teilnehmen. Voraussetzung ist ein anerkannter ausländischer Abschluss und ausreichende Deutschkenntnisse.
Visum zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte: Mit diesem Visum kannst Du für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen, um Deine Arbeitsstelle als Arzt oder Ärztin zu suchen. Voraussetzungen sind ein anerkannter Hochschulabschluss und ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt während des Aufenthalts.
Visum zur Ausübung einer Beschäftigung: Wenn Du bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber hast umso besser, dann kannst Du dieses Visum beantragen. Hierfür musst Du nachweisen, dass Du die erforderlichen Qualifikationen besitzt und die zuständige Behörde die Beschäftigung genehmigt hat.
Welche Behörde für welches Anliegen?
Approbation: In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die deutsche Approbation ausländischer Ärzte und Ärztinnen bei den Approbationsbehörden, welche zu den Regierungspräsidien der Bundesländer gehören. Für Dich zuständig ist in diesem Falle die Bezirksregierung, in deren Verwaltungsbereich Du zukünftig arbeiten wirst. Die genauen Voraussetzungen und Informationen für das Anerkennungsverfahren findest Du auf der Website der für Dich zuständigen Approbationsbehörde.
Berufserlaubnis: Die zuständige Behörde für die Berufserlaubnis ist in den meisten Bundesländern dieselbe Behörde, die auch für die Approbation zuständig ist. Du kannst die Berufserlaubnis also in der Regel bei der Approbationsbehörde bzw. der zuständigen Landesbehörde beantragen.
Beachte: Die Berufserlaubnis wird zeitlich befristet und ist üblicherweise für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit nur in einem bestimmten Bundesland gültig.
Facharzttitel - Voraussetzung: Mit der Anerkennung Deiner Approbation ist dann wiederum die Voraussetzung zur Anerkennung Deiner Facharztweiterbildung gegeben.
Facharzttitel - Zuständigkeit: Die Zuständigkeit für die Anerkennung des Facharzttitels wiederum liegt bei den Ärztekammern. Hierbei ist die Ärztekammer für Dich zuständig, in deren Zuständigkeitsgebiet Du zukünftig arbeiten wirst. Oft musst Du Dich zunächst in dieser Ärztekammer anmelden, damit Deine Anerkennung geprüft wird. Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen für den Anerkennungsprozess, findest Du auf der Webseite der jeweils zuständigen Landesärztekammer.
Letztlich entscheidet die für Dich zuständige Stelle über Deine Anträge. Stimme Dich daher unbedingt vor Beantragung der Berufserlaubnis bzw. Approbation bzw. Anerkennung Deiner Facharzttitel einmal konkret mit Deiner zuständigen Behörde ab, um die spezifischen Anforderungen und den genauen Ablauf des Approbationsverfahrens zu erfragen, da sich die diese je nach Behörde unterscheiden. Die entsprechenden Webseiten der Behörden bieten oft auch detaillierte Informationen und Antragsformulare.
Parallel: Finde eine Stelle.
Um als Nicht-EU-Arzt oder -Ärztin die Berufserlaubnis in Deutschland zu beantragen, benötigst Du eine Stelle: Entweder kannst Du schon den Arbeitsvertrag vorweisen, zumindest benötigst Du eine schriftliche Zusage.
Wann solltest Du Dich bewerben?
- Wenn Deine medizinischen Unterlagen (z. B. Zeugnisse, Diplome) beglaubigt und ins Deutsche übersetzt sind.
- Wenn Du bereits Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau nachweisen kannst und idealerweise auch die Fachsprachprüfung planst oder sogar schon absolviert hast.
Wie kannst Du Deine Chancen auf eine Stelle erhöhen?:
- Bewirb Dich initiativ bei Kliniken, insbesondere in Regionen mit Ärztemangel.
- Dieser ist im Ländlichen Bereich oft noch größer als in den Ballungsgebieten.
- Auch strukturschwache Regionen geben sich im Bereich der Stärkung des Gesundheitswesens besondere Mühe.
- Offenheit in Deiner Facharztwahl kann Dir ebenfalls zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.
- Wenn Du bereits gute Deutschkenntnisse hast, sind die Kliniken besonders offen.
- Gerade kleinere und peripherere Kliniken sind häufig offener als große zentrale Häuse.
- Einige Kliniken unterstützen Dich auch bei der Beantragung und Integration.
Was Du rechtzeitig vor Stellenantritt unbedingt beachten solltest, egal ob Berufserlaubnis oder Approbation:
Arbeite niemals ohne rechtliche Erlaubnis!
Beantrage eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung und lass prüfen ob Du durch den Arbeitgeber abgesichert bist.
Die meisten Kliniken verfügen leider über einen sehr lückenhaften Schutz der Berufshaftpflichtabsicherung. Zudem benötigst Du in Deutschland als approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt gemäß §21 Musterberufsordnung für alle Tätigkeiten, die Du ausübst Schutz im Bereich der beruflichen Haftung – insbes. z.B. für Erste-Hilfe-Leistungen.
Beantrage eine geeignete Rechtsschutzversicherung:
Leider klagen auch in Deutschland immer mehr Patient:innen strafrechtlich. Diese Klagen werden oft noch vor der zivilrechtlichen Klage angestrebt. Daher ist spätestens mit Beginn Deiner ärztlichen beruflichen Tätigkeit (auch auf Basis der Berufserlaubnis) eine Rechtsschutzabsicherung unerlässlich.
Überprüfe Deinen Berufsunfähigkeitsschutz:
Vielen Kolleg*innen ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft besonders wichtig. Gerade auch, wenn z.B. auch die Versorgung der eigenen Familie davon abhängt. Gern geben wir Dir hierzu einen Überblick, welche Absicherungen für Deine Situation konkret wichtig sind und welche für Dich auch unproblematisch sind.
Überprüfe Deine Versicherungen
In unseren CheckUps betrachten wir, anhand Deiner ganz persönlichen Anamnese, sämtliche berufliche, wie auch wirtschaftliche Themen für Dich im Überblick. So kannst Du nichts übersehen und hast begleitend ein vertrauensvolles und zuverlässiges Ärzteberaterteam an Deiner Seite. Oft braucht es gar nicht viele Absicherungen, aber die Richtigen
Voraussetzungen & Unterlagen für die Beantragung der Berufserlaubnis und Approbation:
Zur Anerkennung Deiner Qualifikationen und Erteilung der Berufserlaubnis sowie (ggf. später) dann auch Approbation prüfen die Behörden die verschiedenen Voraussetzungen.Diese variieren von Behörde zu Behörde und können sich je nach Bundesland unterscheiden. Im Folgenden findest Du stichpunktartig die wichtigsten Typischen Bausteine als Voraussetzungen Deiner Approbation in Deutschland bzw. eine beispielhafte Übersicht der typischerweise einzureichenden Unterlagen.
Plane in jedem Falle genug Zeit ein, denn die Prüfung Deiner Unterlagen bei den Behörden dauert ihre Zeit. Hinzu kommen noch die Wartezeiten und Vorbereitungszeiten auf die ggf. benötigten Kurse und Prüfungen wie Allgemein- oder Fachsprachprüfung und ggf. die Kenntnisprüfung. Insgesamt dauert der ganze Prozess, wie uns regelmäßig von Deinen Kolleg:innen berichtet wird zwischen einem und zwei Jahren.
Die grundlegenden Dokumente:
- Der eigentliche Antrag auf Berufserlaubnis bzw. Approbation selbst
- Eine Kopie Deines Reisepasses oder Ausweises
- Ein Nachweis Deines abgeschlossenen Medizinstudiums
- Ein Nachweis Deiner gesundheitlichen Eignung für den Arztberuf: Meist durch ein Gesundheitszeugnis
- Ein Nachweis Deiner Zuverlässigkeit: Hierunter fallen verschiedene Faktoren wie z.B. die allgemeine Straffreiheit: Meist nachzuweisen durch ein polizeiliches Führungszeugnis nach Typ 0B
- Ein Nachweis über ein Stellenangebot: In der Regel nachzuweisen durch Arbeitsvertrag oder schriftliche Zusage.
Die speziellen Dokumente und wie die Behörden sie regelhaft prüfen:
- Nachweis über Deine allgemeinen Deutschkenntnisse in der Regel auf B2 Niveau: Diese sind in der Regel nachzuweisen durch ein entsprechendes Zertifikat. Beachte, dass diese in den meisten Fällen bereits Voraussetzung sind, um überhaupt zum Verfahren insgesamt zugelassen zu werden.
- Nachweis Deiner Fachsprachkenntnisse und Fachsprachprüfung: Du musst Fachsprachkenntnisse für die medizinische Fachsprache meist auf C1 Niveau vorweisen. Diese möchten die Behörden üblicherweise durch das Zertifikat nach Ablegen der Fachsprachprüfung (FSP) nachgewiesen haben. Dazu lädt die Behörde Dich in der Regel nach Prüfung Deiner Unterlagen zur Fachsprachprüfung (FSP) ein.
- Gleichwertigkeit Deiner medizinischen Ausbildung zur entsprechenden deutschen Ausbildung und ggf. Kenntnisprüfung: Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit Deiner Ausbildung mit der deutschen ärztlichen Ausbildung. Sollte Die die Gleichwertigkeit Deiner medizinischen Ausbildung nicht oder nur teilweise anerkannt werden, so musst Du ggf. die sogenannte Kenntnisprüfung ablegen. Die Kenntnisprüfung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Teile und soll überprüfen, ob Deine medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten den deutschen Standards entsprechen.
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Erteilung der Berufserlaubnis:
Im Idealfall wird Dir, wenn Dein Antrag z.B. nur noch an der Kenntnisprüfung hängt, zur Vorbereitung dieser bereits eine (in der Regel auf ein bis zwei Jahre) befristete Berufserlaubnis ausgestellt. Im Rahmen derer kannst Du bereits unter Aufsicht erfahrener Ärztinnen und Ärzte arbeiten und in dieser Art ärztlicher Probezeit praktische Erfahrungen sammeln.
Erteilung der Approbation – und was dann noch alles zu tun ist, bevor es losgehen kann:
Wenn wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbes. die Sprachkenntnisse und die Gleichwertigkeit Deiner Qualifikation und Deine zuständige Behörde Dir nach erfolgreicher Prüfung und Anerkennung Deiner Unterlagen die Approbation erteilt, darfst Du auf dieser Basis in Deutschland als Ärztin bzw. Arzt arbeiten.
Bevor Du konkret starten kannst bzw. darfst …
… gilt es jedoch noch, die allgemeinen in Deutschland geltenden Voraussetzungen zu beachten und zu erfüllen – hier die Wichtigsten:
Bereit, aber unsicher? Unser CheckUp-Termin hilft Dir weiter!
In unseren CheckUps betrachten wir, anhand Deiner ganz persönlichen Anamnese, sämtliche berufliche, wie auch wirtschaftliche Themen für Dich im Überblick. So kannst Du nichts übersehen und hast begleitend ein vertrauensvolles und zuverlässiges Ärzteberaterteam an Deiner Seite. Oft braucht es gar nicht viele Absicherungen, aber die Richtigen!